Umweg bei Fahrgemeinschaft versichert

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Schüler- oder Arbeitnehmer-Fahrgemeinschaften auch auf Umwegen (Az.: B 2 U 36/08). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.

Im konkreten Fall ging es um einen Motorradfahrer, der zunächst seinen Bruder zur Schule gebracht hatte und danach einen Freund abholen wollte, um mit ihm gemeinsam zur Schule zu fahren. Auf diesem Weg war der Motorradfahrer gestürzt.

Die Unfallversicherung muss dem Gericht zufolge für die Kosten des Unfalls aufkommen. Begründung: Es handelte sich hier um eine Fahrgemeinschaft, bei der die Mitfahrer sukzessive mitgenommen wurden. Der Fahrer hat die freie Wahl des Verkehrsmittels, mit dem die Mitfahrer mitgenommen werden können. Da die Fahrgemeinschaft nicht aus eigenwirtschaftlichen Motiven zustande kam, darf der Versicherungsschutz nicht von der Länge des Um- oder Abweges abhängig gemacht werden. Schließlich sei es auf einem Motorrad nicht möglich, zu dritt zu fahren.