Kein BGH-Urteil zum Rückkauf von Lebensversicherungen

Anfang der Woche sollte am Bundesgerichtshof (BGH) eine Verhandlung über die Wirksamkeit von verschiedenen Klauseln bei Lebensversicherungen abgehalten werden. Zentrales Thema hierbei war der Rückkaufwert von Lebensversicherungen. Das berichtet aspect-online.

Ein Kunde hatte bei der Lebensversicherung insgesamt 1000 Euro eingezahlt und die Police vorzeitig gekündigt. Die Versicherung wollte ihm keinen Cent zurückzahlen, woraufhin der Mann Klage einreichte. Die Vorinstanzen gaben jedoch der Versicherung recht, erlaubten jedoch eine Revision. Diese wurde jedoch zurückgezogen, nachdem sich der Kunde mit seinem Versicherer geeinigt hatte.

Experten bedauern dies, da es in dieser Frage noch immer keine Rechtssicherheit für Versicherungsverträge aus den Jahren 2001 bis 2007 gibt. Für Verträge vor 2001 gibt es bereits rechtskräftige BGH-Urteile. Policen, die nach 2007 abgeschlossen wurden, fallen unter das neue Versicherungsvertragsgesetz, das sich mit der Problematik bereits auseinandersetzt.