Unfallversicherung: Haushaltshilfen anmelden!

Die Unfallkasse Hessen (UKH) weist darauf hin, dass Haushaltshilfen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden müssen. Wer dies versäumt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Die Anmeldepflicht besteht auch für Privatleute, die nur über einen begrenzten Zeitraum eine Haushaltshilfe beschäftigen. Sie gelten per Gesetz als Arbeitgeber und müssen die Unfallversicherung deshalb darüber informieren.

Wo die Anmeldung der Haushaltshilfe erfolgen muss, hängt von dem monatlichen Verdienst der Haushaltshilfe ab. Wenn ihr Verdienst insgesamt, also unabhängig von der Anzahl ihrer Jobs, unter 400 Euro liegt, muss sie bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Bei höherem Verdienst ist der zuständige Unfallversicherungsträger der richtige Ansprechpartner. Kommt es tatsächlich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, dann ist nur noch der Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale angemeldet war. Er übernimmt nämlich die Kosten für die medizinisch nötige Behandlung.

Haushaltshilfen können im übrigen in bestimmten Situationen (z.B. bei Erkrankung eines Elternteils) auch bei der Krankenkasse beantragt werden, teilt die Techniker Krankenkasse mit.