Verlust des Versicherungsschutzes wegen Alkohol

Die HUK Coburg weist darauf hin, dass Alkohol im Straßenverkehr den Versicherungsschutz kosten kann. Dabei gibt es – genau wie auf der strafrechtlichen Seite – verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden. Dazu gehört neben der Alkoholkonzentration im Blut auch die individuelle Fahrtüchtigkeit. Wenn feststeht, dass der Unfall eindeutig auf den alkoholisierten Zustand des Unfallverursachers zurückzuführen ist, dann tritt in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel in Kraft. Diese stellt den Schutz des Geschädigten in den Vordergrund, d.h. der Schaden wird reguliert, aber der Verursacher in Regress genommen. Die Höchstsumme, die eine Versicherung hier vom Verursacher zurückverlangen kann, liegt bei 5000 Euro.

Die Folgen von Trunkenheit am Steuer sind in der Kasko-Versicherung allerdings noch gravierender, betont die HUK Coburg. Die Rechtssprechung nimmt an, dass ein Blutalkoholgehalt von über 1,1 Promille einer absoluten Fahruntüchtigkeit entspricht. In diesem Fall geht man davon aus, dass der Alkohol automatisch die Unfallursache war. Der Versicherungsschutz ist aber schon bei geringeren Alkoholmengen im Blut in Gefahr, dann ist die Frage entscheidend, ob der Alkohol den Unfall verursacht hat.

Im übrigen muss auch ein Beifahrer, der zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigt, bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen, erklärt die HUK Coburg. So können Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld gekürzt werden mit der Begründung, dass ein solches Verhalten eine Eigengefährdung darstellt.