Auch Beamte sollen länger arbeiten

Die Altersvorsorge der Beamten wird von der Allgemeinheit finanziert, denn sie zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dennoch werden wohl auch die Staatsdiener von dem Beschluss betroffen sein, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anzuheben.

Das Sozialministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der BILD-Zeitung. Diese hatte aus dem Koalitionsvertrag zitiert, in dem es heißt, ‚"Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung" sollten ‚"wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen" werden.

Im Klartext bedeutet das: Auch Beamte werden fortan bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten müssen. Gehen sie früher in Pension, müssen sie – wie Angestellte auch – Kürzungen bei ihren Altersbezügen hinnehmen.