Scheidungskinder dürfen in der PKV bleiben

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, muss ein privat versichertes Kind nach der Scheidung seiner Eltern nicht zwangsläufig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (Az.: 11 UF 620/09).

Im konkreten Fall hatte eine geschiedene Frau gegen ihren Ex-Mann geklagt. Der Mann weigerte sich, die Kosten für die private Krankenversicherung des gemeinsamen 10-jährigen Sohnes zu bezahlen. Der Beitrag belief sich auf rund 180 Euro monatlich. Er argumentierte, dass sein Sohn zusammen mit seiner Ex-Frau in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln könne. Dort wäre sein Sohn beitragsfrei über die Mutter mitversichert.

Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Sie entschieden, dass in Fällen, in denen das Kind seit seiner Geburt ununterbrochen privat krankenversichert war, die private Krankenversicherung zum angemessenen Unterhalt gehört. In diesen Fällen ist der unterhaltspflichtige Vater auch für die Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der unterhaltspflichtige Vater auch selbst nach der Scheidung noch privat krankenversichert ist.