Kein Versicherungsschutz beim Sport in Seminarwoche

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hin, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung keine Unfälle deckt, die bei Freizeitaktitvitäten auf einer Seminarwoche, geschehen (Az.: S 6 U 82/06).

Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der an einem Seminar teilgenommen hatte und dort in der Freizeit beim Rodeln gestürzt war. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Diese unterliegen nach Ansicht der Richter jedoch nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser gelte zwar grundsätzlich für die Seminarteilnahme, aber endet mit Beginn der Schlittenfahrt.

Grundsätzlich besteht auf Fortbildungsveranstaltung kein durchgehender Versicherungsschutz, höchstpersönliche Tätigkeiten wie Essen oder eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser besteht nur bei Tätigkeiten, die einen betrieblichen Schwerpunkt haben. Das ist z.B. der Fall, wenn auf einer Wanderung Fachgespräche geführt werden. Eine Schlittenfahrt wie im konkreten Fall, gehöre jedoch nicht dazu.