Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung

Es gibt aktuelle Änderungen in der Arbeitslosenversicherung. Wer sich ab 1. Februar an arbeitslos meldet und dazu noch älter als 55 Jahre ist, bekommt maximal 18 Monate Arbeitslosengeld. Bislang lag die Höchstdauer bei 32 Monaten. Bei Arbeitslosen bis 55 Jahren wird die Bezugsdauer auf höchstens ein Jahr verkürzt. Anschließend erhalten die Betroffenen das Arbeitslosengeld 2, das sich nicht am letzten Verdienst, sondern an der Sozialhilfe orientiert. Im Westen beträgt das Arbeitslosengeld 2 345 Euro, im Osten zur Zeit noch 331 Euro monatlich.

Zudem werden zum 1. Februar die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen verschärft. Nur wer innerhalb der letzten zwei Jahre der Beschäftigung zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.