Versicherung gegen Wasserschäden durch Frost

Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Hausbesitzer unbedingt prüfen sollten, ob in ihrer Wohngebäudeversicherung auch Wasserschäden durch Frost eingeschlossen sind. Manche Wohngebäudeversicherungen decken nur Schäden durch Feuer ab. In diesem Fall müssen die Eigentümer sämtliche Frostschäden an den Rohrleitungen und/oder Heizungsanlagen selbst bezahlen.

Bei den aktuellen Temperaturen steigt die Gefahr von Frostschäden automatisch, so die Verbraucherzentrale. Alternativ übernimmt eine Hausratversicherung Wasserschäden durch Frost, in ihr sind Frostschäden automatisch eingeschlossen.

Die Verbraucherschützer empfehlen, die Heizung bei einer längeren Urlaubsfahrt in diesen Tagen nicht zu weit herunterzudrehen. Mieter bzw. Versicherte haben die Pflicht, ihre Wohnräume ausreichend zu beheizen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Kontrolle über die korrekte Funktionsweise der Heizung wichtig. Versäumt der Versicherte dies, kann die Versicherung die Leistung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.