Weniger Entschädigung bei gestohlenem Autoschlüssel

Wenn ein Auto oder Motorrad gestohlen wurde und der Dieb im Besitz des dazugehörigen Schlüssels war, wertet die Kfz-Versicherung dies als grob fahrlässiges Verhalten von dem Versicherten. In diesem Fall wird die Entschädigung des Versicherten zumindest stark gekürzt oder aber ganz gestrichen. Darauf weist das Onlineportal aspect unter Berufung auf den ADAC hin.

ADAC-Fachmann Maximilian Maurer betont, dass man es potenziellen Dieben nicht zu leicht machen darf, indem man z.B. den Autoschlüssel offen irgendwo liegen lasse. Auch die Ablage des Schlüssels in einem Raum, zu dem mehrere Personen Zutritt haben, ist laut Maurer grob fahrlässig. Das gilt selbst dann, wenn sich der Schlüssel in einer Tasche in dem Raum befand oder der Raum als “privat” gekennzeichnet ist. Besonders hohe Kürzungen der Entschädigung müssen Versicherte hinnehmen, die das Fahrzeug verlassen und den Schlüssel in der Tür oder im Zündschloss stecken lassen. Im schlimmsten Fall verursacht der Autodieb mit dem gestohlenen Fahrzeug einen Unfall, der dem Besitzer zur Last gelegt wird.

Kommt der Autoschlüssel jedoch abhanden, während sich das Fahrzeug in einer Werkstatt befindet, muss der Autofahrer nicht mit negativen Folgen rechnen. Er ist jedoch zur Anzeige des Diebstahls gegenüber der Versicherung verpflichtet.