Versicherter nicht zur Gutachten-Stellungnahme verpflichtet

Die Fachzeitschrift OLG-Report weist darauf hin, dass ein Versicherter nicht dazu verpflichtet ist, gegenüber der Haftpflichtversicherung zu einem Expertengutachten pauschal Stellung zu beziehen. Die Zeitschrift beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.: 7 U 185/08).

Im konkreten Fall klagte ein Mediziner gegen seine Haftpflichtversicherung. Es ging um einen Streit über die Kostenübernahme eines Behandlungsfehlers. Hierzu wurde ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt. Die Haftpflichtversicherung forderte den Mediziner auf, zu dem vorliegenden Gutachten pauschal Stellung zu nehmen, was dieser nicht tat. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung und der Mann klagte.

Das Landgericht Wiesbaden gab zunächst der Versicherung Recht, das Oberlandesgericht in zweiter Instanz hob diese Entscheidung jedoch auf und stimmte dem Kläger zu. Die Richter des OLG erklärten, dass die Versicherung dem Kläger konkrete Fragen hätten stellen müssen. Diese dürften allerdings lediglich Fakten betreffen und nich die Wertungen des Gutachters. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache soll sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Fall annehmen.