Versicherungsvertreter ist kein Berater

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hin, nach dem ein Versicherungsvertreter Nachteile beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung verschweigen darf (Az.: 8 U 189/07).

Im konkreten Fall hatte ein Familienvater gegen einen Vertreter geklagt, weil dieser ihn bei der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Versicherungsbeiträge für seine Familie deutlich höher werden als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Frau des Klägers war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich versichert, weil sie arbeitslos war. Als sie aus familiären Gründen (Schwangerschaft) aus der gesetzlichen Versicherung ausschied, fielen nicht nur für die beiden Kinder, sondern auch für die Ehefrau Beiträge in der privaten Krankenversicherung an. Deshalb wollte der Mann von dem Vertreter Schadensersatz.

Die Richter folgten der Argumentation nicht, sondern waren der Ansicht, dass sich der Kunde diese Informationen selbst beschaffen müsse. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, müsse er einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsberater beauftragen.