Mehr Geld für gekündigte Lebensversicherungen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Kunden, die in 2001 oder später eine Lebensversicherung abgeschlossen und vorzeitig gekündigt haben, auf mehr Geld hoffen können. Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg sind bestimmte Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Lebensversicherungen unwirksam, nach denen die Kunden beim vorzeitigen Ausstieg aus der Police viel geld zahlen müssen. Betroffen sind Verträge aus dem Zeitraum 2001 bis 2007.

Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Lebensversicherungen des Deutschen Rings, der Hamburg-Mannheimer und der Volksfürsorge (heute. Generali) geklagt. Die Verbraucherschützer warfen den Versicherungen vor, dass es für die Kunden kaum ersichtlich war, dass sie bei einer Kündigung oder einer Einstellung der Beitragszahlung Verluste machen.

Verbraucher, die ebenfalls zwischen 2001 und 2007 aus ihrer Lebensversicherung ausgestiegen sind, können sich laut der Stiftung Warentest auf dieses Urteil berufen und Nachzahlungen fordern. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und soll nun vom Bundesgerichtshof verhandelt werden, aber die Forderung sollte dennoch zügig gestellt werden, damit der Anspruch nicht verjährt (Verjährungsfrist: 5 Jahre).