Unfallversicherung schützt auch auf Weg in Mittagspause

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz sind Arbeitnehmer, die ihre Mittagspause mit Freunden verbringen möchten, auf dem Weg dorthin von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt (Az.: L 2 U 105/09). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer Meldung hin.

Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der größte Teil der Mittagspause für den Weg zu der Freundin und wieder zurück verbraucht wird. Im konkreten Fall ging es um einen Steinmetz, der seine 30-minütige Mittagspause bei einer Freundin verbringen wollte und auf dem Weg zu ihrer Wohnung mit dem Motorrad verunglückt war. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Die Versicherung hatte ihm zunächst die Zahlung verweigert.

Die Richter erklärten diese Leistungsverweigerung jedoch als nicht zulässig. Nur weil ein Arbeitnehmer “in selbstgewählter und angenehmer Gesellschaft” zu Mittag essen wollte, dürfe ihm der Versicherungsschutz nicht entzogen werden, so das Landgericht.