Beraterhaftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen
Angehörige mancher Berufszweige leben davon, dass sie anderen Ratschläge erteilen. Dazu gehören zum Beispiel Anwälte, Steuer- und Finanzberater. Im Idealfall können die Klienten und Mandanten ihr gutes Recht durchsetzen, viel Geld sparen oder ihr Vermögen vermehren. Doch niemand ist unfehlbar, und auch Beratern unterlaufen Fehler.
Können diese Fehler eindeutig nachgewiesen werden, steht dem Geschädigten Schadenersatz zu. Die meisten Berater gehen dieses unkalkulierbare Risiko nicht ein und schließen rechtzeitig eine Beraterhaftpflichtversicherung ab. Diese hilft dabei, ungerechtfertigte Forderungen der Gegenseite notfalls vor Gericht abzuwehren und leistet andererseits die Zahlung, wenn wirklich ein Beratungsfehler vorliegt.
Die Kosten für eine Beraterhaftpflicht hängen unter anderem von der Branche, in der der Versicherte tätig ist, und von der gewünschten Deckungssumme ab.
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