PKV muss Hörgeräte bezahlen

Die Private Krankenversicherung muss die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte in vollem Umfang tragen, auch wenn es eine kostengünstigere Behandlungsalternative gibt. Das geht auch einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor.

Im konkreten Fall wurde einer Patientin mit Innenohrschwerhörigkeit von einem Facharzt ein Hörgerät verschrieben. Die private Krankenversicherung der Frau verweigerte jedoch die volle Kostenübernahme mit dem Hinweis auf ein kostengünstigeres Gerät. Sie kürzte die Erstattung der Kosten um den entsprechenden Betrag, woraufhin die Frau klagte.

Die Regensburger Richter stimmten der Frau zu und stuften die Entscheidung der Krankenversicherung als unzulässig ein. Begründung: das Hörgerät ist medizinisch notwendig und laut den Tarifbedingungen der Versicherung übernimmt diese für medizinisch notwendige Hilfsmittel die vollen Kosten. Die medizinische Notwendigkeit ist nach Ansicht der Richter bei Hilfsmitteln nicht durch die Höhe der Kosten abhängig. Das sei nur bei Heilbehandlungen der Fall. Die Versicherung konnte zudem dem Gericht nicht glaubhaft nachweisen, dass die Kosten für das verschriebene Hörgerät unangemessen hoch seien. Deshalb muss die Versicherung die Kosten in voller Höhe erstatten.