Betriebshaftpflicht für Discjockeys
Zum Beruf des Discjockeys gehört mehr als ‚"nur" das Auflegen von guten Platten, mit denen die Zuhörerschaft auf die Tanzfläche gelockt wird. Viele DJs sind heute eine Art Alleinunterhalter und kümmern sich ganz nebenbei auch noch um die Organisationen von Feiern, Betriebsfesten und anderen Veranstaltungen.
Bislang durfte sich jeder ‚"Discjockey" nennen und für seine Dienste werben. Die Bundesregierung plant nun aber einen verpflichtenden ‚"DJ-Führerschein". Die Teilnehmer der Kurse sollen unter anderem auch über gesundheitliche Aspekte (mögliche Gehörschäden durch zu laute Musik) und rechtliche Fragen informiert werden.
So sollte jeder DJ und jeder professionelle Party-Organisator für sich und eventuelle Mitarbeiter eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Hat zum Beispiel ein Gast den Eindruck, dass die Musik viel zu laut ist, und beklagt er sich nach der Veranstaltung über Kopfschmerzen, Hörprobleme etc., dann kann er – mit einem entsprechenden ärztlichen Gutachten – unter Umständen Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Und das kann richtig teuer werden. Eine Diensthaftpflicht springt in solchen und ähnlichen Fällen ein, der Discjockey muss mögliche Zahlungen an das ‚"Opfer" also nicht aus der eigenen Tasche zahlen.
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