BGH-Revision gegen Clerical Medical zurückgezogen

Tausende Anleger in Deutschland hatten mit Spannung das Grundatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet, das für den 16.Dezember angekündigt wurde und sich mit den Lebensversicherungen der Clerical Medical Investment Group beschäftigen sollte. Doch der konkrete Fall wurde jetzt niedergeschlagen, weil sich die beiden Parteien außergerichtlich einigten.

Es ging um ein Ehepaar, das bei dem britischen Unternehmen 2001 eine Lebensversicherung auf Rentenbasis abgeschlossen hatte. Vereinbart war eine einmalige Kapitalzahlung von 204.000 Euro und im Gegenzug dafür eine monatliche Rente in Höhe von 1700 Euro über den Zeitraum von 18 Jahren hinweg. Diese Summe wurde von der Versicherung unter der Annahme kalkuliert, dass das Kapital des Paares eine Rendite von 8,5% p.a. erbringt. Tatsächlich waren es aber nur 0,5%. Die Höhe der monatlichen Rente blieb zwar gleich, aber die Laufzeit wurde verkürzt. Das Paar klagte gegen Clerical Medical, doch das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage ab. Es sollte eine Revision vor dem BGH geben, deren Urteil Experten zufolge eine Präzedenzwirkung auf alle ähnlichen Fälle gehabt hätte.

Der Münchner Anwalt Tobias Pielsticker vertritt alleine 1100 Betroffene, schreibt die Frankfurter Rundschau. Gegenüber der Zeitung erklärte Pielsticker, dass einzelnde Kläger freiwillige Zahlungen der britischen Lebensversicherungen erhalten, so dass den übrigen Geschädigten nichts übrig bleibt, als den schwierigen juristischen Weg über alle Instanzen zu gehen. Der Ausgang dieser Verhandlungen sei stets ungewiss. Jetzt hoffen die Betroffenen auf ein zweites Musterverfahren, das ebenfalls am 16. Dezember zur Verhandlung kommen soll.