Wildes Campen gefährdet Versicherungsschutz

Mit einer Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung können Camper ihre ‚"rollenden Ferienhäuser" gegen vielfältige Gefahren absichern. Dazu gehören nicht nur Unfälle im Straßenverkehr, sondern eine ganze Reihe weiterer Aspekte.

So ist der Leistungskatalog einer Wohnwagenversicherung der von Hausratversicherungen sehr ähnlich. In beiden Fällen zahlt die Versicherung bei Schäden, die durch Regen und Sturm, Explosionen und Brände, aber auch durch Einbrüche und Diebstähle entstehen. Auch Wasserschäden in Folge einer gebrochenen Leitung und Blitzschlag sind mit den meisten Policen abgedeckt.

Urlauber, die in einem Mobilheim ihre Ferien verbringen, müssen jedoch eine wichtige Einschränkung beachten: Fast alle Versicherungen übernehmen die genannten Schäden nur dann in vollem Umfang, wenn der Wohnwagen auf einem ordentlichen Campingplatz steht. Wer hingegen wild campt, muss im Fall des Falles Abstriche bei den Versicherungsleistungen hinnehmen.