Mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung unwirksam

Laut drei Urteilen des Oberlandgerichts Hamburg sind mehrere Vertragsklauseln in Versicherungspolicen zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen unwirksam (Az.: 1116/071, 1136/073, 1153/07).

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die drei Unternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (ehemals Volksfürsorge) geklagt. Die Hamburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die betroffenen Klauseln dem Verbraucher nicht deutlich machten, welche Ausmaße eine Kündigung oder Beitragsfreistellung der Versicherung hat. Außerdem sei hier keine Vergleichbarkeit zu anderen Kapitalanlageformen gegeben. Die Formulierungen in den betroffenen Klauseln seien zu intransparent und deshalb unwirksam, so die Entscheidung des OLG.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass nun 24 Millionen Verbraucher, die seit 2001 ihren Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt haben, Ansprüche anmelden könnten. Dies sollten sie sofort tun, raten die Verbraucherschützer. In einer Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es, dass sich die Summe, die die Versicherungen ihren ehemaligen Kunden nachzahlen müsse, auf schätzungsweise rund 12 Milliarden Euro beläuft.