Provisionsabgabe für Versicherungen rechtswidrig?

Wie die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtet, will das Bundeskartellamt das geltende Verbot von Provisionsabgaben in der Versicherungsbranche stoppen. Laut einer Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die sich auf das Versicherungsaufsichtsgesetz beruft, dürfen Versicherungsvermittler ihren Kunden keine “Sondervergütungen” aus ihren Provisionen gewähren. Damit soll verhindert werden, dass die Vermittler sich damit überbieten, immer größere Teile ihrer Provision an die Kunden weiterzugeben, um sich so gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Wer gegen die Regelung verstößt, kann mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Nach Einschätzung des Bundeskartellamts verstößt das Verbot gegen Europarecht.

Schon seit Jahren plädieren Verbraucherschützer gegen diese Regelung, da sie Rabatte bei den Versicherungsprämien verhindert und somit kein freier Wettbewerb zwischen den Vermittlern möglich sei. Die EU-Kommission steht der Regelung ebenfalls skeptisch gegenüber und hat Bedenken, dass hier Einschränkungen des Wettbewerbs vorliegen, berichtet die FTD.

Die Versicherungsbranche selbst will jedoch das Verbot aufrechterhalten, sie befürchtet, dass bei einem Wegfall die Kunden um möglichst hohe Provisionsabgaben feilschen. Dabei kann es, insbesondere bei Policen mit langen Laufzeiten wie bei Kranken- oder Lebensversicherungen, schnell um vierstellige Summen gehen.