Geplante Maßnahmen zur Steuerentlastung

Die neue Bundesregierung will im kommenden Jahr Steuerentlastungen in Höhe von bis zu 8,4 Milliarden Euro ermöglichen. Die Maßnahmen, die im so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz zusammengefasst werden sollen, sollen zum 1. Januar in Kraft treten. Damit will die schwarz-gelbe Koalition laut “Bild”-Zeitung vor allem Eltern, Unternehmen, Erben und Hoteliers entlasten.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Kinderfreibetrag von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro anzuheben und das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind zu erhöhen. Für das dritte und vierte Kind sollen zukünftig 190 bzw. 215 Euro gezahlt werden. Um Unternehmen zu entlasten, soll die Unternehmenssteuerreform aus dem letzten Jahr abgeändert werden. Neben der Vereinfachung Verluste steuermindernd geltend machen zu können, sollen auch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen gelockert werden.

Die Regelungen zur Erbschaftssteuer sollen unternehmerfreundlicher gestaltet werden, indem z.B. auch weiter entferntere Verwandte als Kinder oder Ehepartner bei einer Betriebsübergabe eine verminderte Steuerlast zu tragen haben. Die damit zusammenhängenden Vorgaben, die bei der Übernahme von Familienbetrieben, erfüllt sein müssen, um von der Steuer befreit zu werden, sollen ebenfalls entschärft werden. Hoteliers können sich zukünftig über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% (bisher: 19%) für Beherbergungsleistungen freuen. Damit werden Übernachtungen in Hotels und Pensionen günstiger und die Tourismusbranche angekurbelt, so das Ziel dieser Maßnahme.