Unfall mit Sommerreifen

Der “Focus” weist darauf hin, dass es weder von seiten des Gesetzes noch von der Kfz-Versicherung eine Vorschrift für das Fahren mit Winterreifen gibt. In der deutschen Straßenverkehrsordnung wird lediglich festgelegt, dass das Fahrzeug eine “geeignete Bereifung” aufweisen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Behindert ein Fahrer durch seine Sommerreifen andere Verkehrsteilnehmer, kann die Strafe 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg betragen.

Wer bei einem Verkehrsunfall im Winter mit Sommerreifen unterwegs war, muss deshalb nicht automatisch für die Unfallschäden selbst aufkommen. Dies übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. die Vollkaskoversicherung in jedem Fall. Es gibt jedoch eine Ausnahme, auf die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinweist: Die Versicherung darf die Leistungen kürzen, wenn die Ursache des Unfalls eindeutig in der Sommerbereifung zu finden ist. Wie hoch der Anteil ist, um den die Assekuranz kürzen darf, ist abhängig vom Einzelfall. Kommt es zum Streit, muss ein Gericht hierüber entscheiden.

In Österreich ist dagegen vom 1. November bis zum 15. April das Fahren mit Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Autofahrer, die sich an diese Vorschrift nicht halten, werden mit einem Bußgeld bestraft oder müssen sogar damit rechnen, dass ihr Auto beschlagnahmt wird.