Verdeckte Aktienrisiken bei Versicherungen weiterhin erlaubt

Obwohl im Zuge der Finanzkrise immer wieder Forderungen laut geworden sind, dass der Finanzmarkt strenger reguliert werden solle, sollen Versicherungen auch weiterhin die Risiken aus Aktiengeschäften, die sie betreiben, teilweise verschleiern dürfen. Medienberichten zufolge will das internationale Bilanzgremium IASB die Erlaubnis zur teilweisen Auslagerung der Aktiengeschäfte aus der Ergebnisrechnung der Versicherer geben.

Das bedeutet, dass die Versicherer auch bei ihrer aktuell relativ niedrigen Aktienquote (< 10%) hieraus resultierende Verluste nicht komplett in den Quartalsbilanzen ausweisen müssen. Auf der anderen Seite dürfen sie die entstandenen Gewinne aber auch als solche verbuchen. Für die Kunden von Lebensversicherungen bedeutet dies, dass sie eine höhere Rendite erzielen können, allerdings ist dies auch mit einem höheren Risiko verbunden.

Ursprünglich war vorgesehen, dass das IASB festlegt, dass Versicherungen Wertschwankungen bei Aktien umgehend anzeigen müssen bzw. dass Dividenden aus entsprechenden Geschäften nicht als Gewinne verbucht werden dürfen.