BGH prüft britische Lebensversicherungen

Mitte Dezember beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob bestimmte britische Lebensversicherungen die von ihnen beworbenen Renditen tatsächlich auch zahlen müssen. Es wird zwei Pilotverfahren geben, die über die Transparenz der Versicherungsklauseln für die Kunden Aufschluss geben sollen. Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass diese Klauseln nicht transparent genug und somit unwirksam seien, drohen den Versicherungen Zahlungen in Millionenhöhe.

In einem konkreten Fall geht es um ein Ehepaar, das im Jahr 2001 einmalig 204.000 Euro an einen britischen Versicherer bezahlt hatte und dafür ab April 2002 eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1700 Euro erhalten sollte. Diese Rentenzahlungen sollten sich über 18 Jahre erstrecken. Die Renditeerwartung wurde im Kleingedruckten mit 8,5% angegeben, die tatsächliche Rendite sank jedoch stetig auf zuletzt 0,5%.

Schon das OLG Frankfurt am Main und das OLG Karlsruhe hatten sich mit dem Fall beschäftigt, die entsprechenden Klagen jedoch abgewiesen. Begründung: Die in den Vertragsbedingungen genannten Leistungen waren nicht garantiert. Nun erwarten Versicherte und Versicherungen mit Spannung das endgültige BGH-Urteil.