Doppelter Regressbetrag für betrunkenen Unfallverursacher

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof müssen betrunkene Unfallverursacher, die Fahrerflucht begehen, der Versicherung den doppelten Regressbetrag zurückzahlen (Az.: IV ZR 216/04).

Im konkrete Fall hatte ein betrunkener Fahrer einen Unfall verursacht und floh dann von der Unfallstelle. Zwar bezahlte seine Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des gegnerischen Fahrzeugs in Höhe von 12.000 Euro, forderte von dem Versicherten jedoch den vertraglich vereinbarten Regressbetrag in Höhe von 5000 Euro doppelt zurück.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist dies rechtens, da der Fahrer die Vertragsbedingungen auch zweimal verletzt hat: zum einen durch seine Trunkenheit am Steuer und zum anderen durch seine Fahrerflucht. Somit sei er seiner Pflicht, zur umfassenden Aufklärung des Tatbestandes nicht nachgekommen. Der Mann musste seiner Versicherung somit die doppelte Regressumme zahlen.