Versicherungsschutz bei abgefahrenen Reifen

Wie die Fachzeitschrift OLG-Report unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz meldet, kosten abgefahrene Reifen nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung. Die Richter des OLG erklärten, dass die Versicherung auch in diesem Fall ihrer Zahlungspflicht nachkommen muss, sofern der Unfall auch dann nicht zu verhindern gewesen wäre, wenn das Fahrzeug mit neuen Reifen bestückt gewesen wäre (Az.: 10 U 253/08).

Im konkreten Fall hatte ein Autobesitzer gegen seine Vollkaskoversicherung geklagt, die sich weigerte für den Schaden am Fahrzeug des Mannes aufzukommen. Der Mann war mit seinem Auto auf der Straße ins Schleudern geraten, weil er durch eine ca. 25 cm tiefe Pfütze gefahren war. Untersuchungen am Unfallfahrzeug haben ergeben, dass das Profil der Reifen abgefahren war.

Nach Ansicht der Richter ist dies jedoch unerheblich. Sie verwiesen auf ein Gutachten eines Sachverständigen, laut dem der Unfall wegen der Tiefe der Pfütze auch mit frischen Reifen geschehen wäre. Eine Zahlungsweigerung der Versicherung wäre nur rechtmäßig, wenn die abgefahrenen Reifen den Unfall verursacht hätten.