Höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab 2010

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge festgelegt. Diese Rechengrößen bestimmen, bis zu welchem Einkommen, Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht gesondert mit Beiträgen belegt. Auf der Basis der durchschnittlichen Einkommensentwicklung im Jahr 2008 wurde ein Antieg um 2% für 2010 festgelegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung soll damit bundesweit um 75 Euro monatlich steigen. Dann liegt sie bei 3750 Euro monatlich bzw. 45.000 Euro jährlich. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze jeweils um 100 Euro angehoben und soll im Westen 5500 Euro und im Isten 4650 Euro monatlich betragen.

Auch die Versicheurngspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde neu festgelegt. Sie soll im kommenden Jahr von bisher 48.600 Euro auf 49.950 Euro jährlich steigen. Arbeitnehmer, deren Einkommen höher ist als dieser Betrag, können in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Verordnung muss noch den Bundesrat passieren, bevor sie tatsächlich in Kraft tritt.