Kassenwechsel bei Beitragserhöhung

Wer gut verdient und von seinem Arbeitgeber monatlich 3937,50 Euro oder mehr brutto bekommt, der hat die Wahl: Er kann freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Selbstständige und Freiberufler haben diese Möglichkeit unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Vor allem relativ junge und gesunde Versicherte bekommen bei den Privaten oft bessere Leistungen und zahlen zugleich niedrigere Beiträge.

Geld sparen können aber nicht nur jene Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen oberhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Auch wer weniger verdient, kann die Krankenkasse wechseln – allerdings nur innerhalb des gesetzlichen Systems. Doch auch ein solcher Wechsel kann echte Einsparungen bringen.

Die Unterschiede in den Beitragssätzen der einzelnen gesetzlichen Kassen sind enorm. Ob man 12,9 Prozent oder 13,9 Prozent seines Lohnes als Beitrag zahlt, das macht sich im Portemonnaie deutlich bemerkbar. Wechseln kann jeder, der mindestens 18 Monate bei seiner Kasse versichert war. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn die Kasse die Beiträge erhöht oder sich mit einer anderen Krankenkasse zusammenschließt. In diesem Fall gilt die 18-Monats-Frist nicht.