Gesetzliche Unfallversicherung für Wahlhelfer

Wie die Unfallkasse Nord in Kiel mitteilt, sind Wahlhelfer gesetzlich und kostenlos unfallversichert. Der Trierische Volksfreund weist darauf hin, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit für ihr Bundesland sie vergleichbar mit Arbeitnehmern macht. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zum Wahllokal, bei allen Tätigkeiten am Wahltag als auch auf dem Nachhauseweg. Auch während der Vor- und Nachbereitung der Wahl und bei Fortbildungen ist der Wahlhelfer versichert. In Pausenzeiten zum Essen und Trinken und bei der anschließenden Feier am Wahlabend gilt der Versicherungsschutz dagegen nicht.

Wenn Wahlhelfer einen Unfall haben, müssen sie dem Arzt mitteilen, dass der Unfall sich während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Dann entfällt sowohl die Praxisgebühr von 10 Euro als auch die Vorlage der Krankenversicherungskarte.