Steuer-Nachzahlung für Kurzarbeiter

Wegen der aktuellen Wirtschaftskrise gibt es in Deutschland derzeit rund 1,4 Millionen Kurzarbeiter. Viele von ihnen dürften einem Bericht der WirtschaftsWoche zufolge bei der nächsten Steuererklärung eine böse Überraschung erleben, weil ihr Finanzamt eine nicht unerhebliche Nachzahlung fordern wird. Das Bundesarbeitsministerium kennt die Problematik, auf die schon einige Betriebsräte hingewiesen haben, doch das Problem ist wegen des komplizierten Steuerrechts nicht so einfach zu lösen.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt jedem kinderlosen Kurzarbeiter 60% und jedem kurzarbeitenden Elternteil 67% seines eigentlichen Nettolohns. Dieses Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Der übrigen Anteil des Lohns zahlt weiterhin der Arbeitgeber, der auf diesen Anteil auch direkt Steuern an das Finanzamt abführt. Bei der Jahres-Steuererklärung prüft das Finanzamt jedoch, ob neben dem bereits versteuernden Einkommen noch andere Einkünfte erlangt wurden – das ist mit dem Kurzarbeitergeld der Fall. Die Gesamtsumme aller Einkünfte bestimmt jedoch den Steuersatz, der mit zunehmendem Einkommen steigt. Werden nun alle Einkünfte berücksichtigt, hat der Kurzarbeiter einen höheren Steuersatz als den, mit dem sein Arbeitgeber-Lohn versteuert wurde. Die Differenz zwischen gezahlter Steuer und berechneter Steuer muss der Kurzarbeiter nachzahlen.

Laut WirtschaftsWoche würde diese Nachzahlung bei einem regulären Bruttolohn von 30.000 Euro ohne Kurzarbeit bei jetzt nur noch 50%iger Arbeitszeit rund 200 Euro betragen. Beträgt der eigentliche Bruttolohn 60.000 Euro liegt die Nachzahlung bei halber Arbeitszeit schohn bei rund 1300 Euro.