Krankenkassen-Zuschuss für BAföG-Empfänger

Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass Studierende, die einen Antrag auf BAföG stellen, einen Anspruch auf einen Zuschuss für ihre Krankenkassenbeiträge haben. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass die Studierenden das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sie nicht länger bei den Eltern versichert sind und eigene Beiträge zahlen müssen. Studenten, die einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, dürfen entsprechend der Dienstdauer länger über die Familie versichert sein.

Als Zuschuss wird BAföG-Empfängern monatlich 54 Euro für die Krankenversicherung und 10 Euro für die Pflegeversicherung gewährt. Dazu müssen die Studierenden eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse einreichen. Diesen Nachweis über die eigene Krankenversicherung müssen sie auch zum Beginn des Studiums sowie bei einem Wechsel der Krankenkasse oder Hochschule vorlegen.

Studierende, die bei der Techniker Krankenkasse versichert sind, können diese Bescheinigungen entweder telefonisch anfordern oder aber direkt in jeder Geschäftssteller der Techniker erhalten.