Riester-Rente vor EuGH

Experten gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am morgigen Donnerstag der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattgeben. Diese hatte kritisiert, dass bei der Riester-Förderung bestimmte Personengruppen wie ausländische Mitbürger benachteiligt seien und die Freizügigkeit der Wohnsitzwahl in der EU eingeschränkt werde.

Konkret geht es um die Zahlung von Zulagen und Steuervorteilen bei Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sowie dem Kauf von Wohneigentum, die nur Arbeitnehmer erhalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig und verbringen ihren Lebensabend in Deutschland. Wer seinen Alterssitz ins benachbarte Ausland verlegt oder aber als ausländischer Mitbürger bei Beginn der Rente in sein Heimatland zurückkehrt, muss die erhaltenen Zulagen bislang zurückzahlen. Die Wohnförderung wird grundsätzlich nur für Immobilien in Deutschland gezahlt.

Sollte sich der EuGH dieser Einschätzung anschließen, kann das laut “Handelsblatt” große Auswirkungen für Deutschland haben. Zum einen drohen dem Bund dann Steuerausfälle von mehreren hundert Millionen Euro, zum anderen würde die Riester-Förderung für den Verbraucher aber attraktiver werden.