Himmelslaternen nicht versichert

Auf vielen Gartenfesten oder bei Feierlichkeiten wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind Himmelslaternen ein Highlight im nächtlichen Sommerhimmel. Mit den Laternen, die wie kleine Heißluftballons funktionieren, sollen die Wünsche und Hoffnungen der Absender in den Himmel aufsteigen und sich erfüllen, so sagt die Tradition. Allerdings warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor den Risiken, die mit den Ballons einhergehen. Sie bergen nämlich ein unkalkulierbares Brandrisiko, das schon bei dem kleinsten Luftzug großen Schaden anrichten kann.

Die Funktionsweise der Himmelslaternen (auch als Sky-Laternen, Himmelsleuchten oder Kong-Ming-Lampions bezeichnet), ist denkbar einfach: Eine Brennvorrichtung erhitzt die Luft unter der aus Draht und dünnem Papier bestehende Hülle, die warme Luft lässt diese dann in die Höhe steigen. Den Angaben der Hersteller zufolge erreichen die Laternen eine maximale Flughöhe von 500 Metern. Nach einer Leuchtdauer von bis zu 20 Minuten sollen sie in einem Radius von höchstens 50 Metern langsam wieder zurück auf den Boden schweben. Soweit die Theorie, doch in der Praxis herrscht fast nie totale Windstille. Dabei kann schon ein kleiner Windstoß die Laternen mehrere Kilometer weit abtreiben und dort Brände entfachen oder in der Nähe von Flughäfen Piloten irritieren.

Schäden, die durch eine Himmelslaterne entstehen, sind in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherungsexpertin Elke Weidenbach warnt in den “Nürnberger Nachrichten”, dass die private Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme in diesen Fällen verweigert, auch wenn es sich bei den entstandenen Schäden nur um Sachschäden handelt. Aufgrund der hohen Brandgefahr sind die Himmelslaternen in zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland verboten.