Azubis und Studenten mitversichert bei den Eltern

Die HUK-Coburg weist darauf hin, dass volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung und auch während des Wehr- oder Ersatzdienstes in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichert sind. Voraussetzung ist, dass sie in dieser Zeit außer ihrem Lehrlingsgehalt oder Bafög kein eigenes Einkommen haben.

Die Studentenbude ist über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, aber hier ist die Entschädigung im Schadenfall in der Regel auf 20% der Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro, beschränkt. Üblicherweise bieten Hausrat- und Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz, so dass der Versicherungsschutz auf bei einem Auslandsaufenthalt, z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters gilt. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der AUslandsaufenthalt länger als 1 Jahr dauert, rät die HUK-Coburg,

Wer ein Semester im europäischen Ausland oder den Mittelmeer-Anrainerstaaten studiert steht auch unter dem Schutz der Rechtsschutzversicherung. Für weltweiten Schutz empfiehlt sich aber die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer. In diesem Bereich ist der Verkehrsrechtsschutz besonders wichtig, der jedoch im Rahmen einer Privat-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung bestehen muss.