Entfernung vom Unfallort kann Versicherungsschutz kosten

Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin weisen darauf hin, dass Autofahrer bei einem Unfall immer das Eintreffen der Polizei abwarten müssen, ansonsten riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Diese Weisung gilt immer, auch wenn der Fahrer seinen Wagen und seine Papiere am Unfallort hinterlässt und sich Zeugen zu erkennen gibt.

Die Anwälte berufen sich hierbei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken, nachdem Autofahrer dazu verpflichtet sind, für die Aufklärung des Tatbestandes und die Geringhaltung des Schadens alles zu tun. Im konkreten Fall fuhr ein Mann nachts in eine Gartenmauer und verursachte dabei einen Schaden von 800 Euro. Er verließ den Unfallort, weil er nach eigenen Angaben unter Schock stand, hatte aber vorher noch mit einem Zeugen gesprochen und seine Papiere hinterlassen.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da der Mann ihrer Ansicht nach seiner Pflicht zur Aufklärung des Tatbestandes nicht nachgekommen sei und das Eintreffen der Polizei nicht abgewartet habe. Dies hätte er aber auf jeden Fall tun müssen, da auch zu klären gewesen wäre, ob bei dem Unfall Alkohol im Spiel gewesen war.