Altersvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers

Eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge sind so genannte betriebliche Direktversicherungen. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber Beiträge in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein, die zugunsten des Angestellten abgeschlossen wird. Die Aufwendungen dafür kann das Unternehmen in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Wenn der Arbeitgeber sich nicht so großzügig zeigen kann oder will, hat der Angestellte die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Er kann sich einen Teil seines Einkommens nicht auszahlen lassen, sondern diese Summe direkt an die Versicherung überweisen lassen. Man spricht dann von einer Entgeltumwandlung, die dem Arbeitnehmer spürbare Vorteile bringt: Der Anteil des Gehaltes, das direkt in eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung eingezahlt wird, ist nicht mit Sozialabgaben belastet und muss auch nicht versteuert werden. Das gilt bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 2.496 Euro im Jahr.

Auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktersicherung mit Entgeltumwandlung haben Angestellte übrigens bereits seit Anfang 2002 einen Rechtsanspruch.