PKV muss nicht für LASIK-OP zahlen

Einer Pressemitteilung der ARAG zufolge muss die private Krankenversicherung nicht die Kosten für eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit übernehmen. Das hat nun das Münchner Amtsgericht in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 112 C 25016/08).

Im konkreten Fall ließ ein Mann seine Fehlsichtigkeit mit einer LASIK-OP korrigieren und wollte die Kosten in Höhe 4324 Euro von seiner Krankenversicherung erstattet bekommen. Da es sich bei einer Fehlsichtigkeit weder um eine Krankheit noch um eine medizinisch notwendige Behandlung handele, so die Argumentation der Versicherung, verweigerte sie die Kostenübernahme.

Dieser Argumentation folgten auch die Richter, die zudem erklärten, dass dieser Eingriff nicht nur medizinisch nicht notwendig gewesen sei, sondern auch ungleich risikoreicher als das Tragen einer Brille. Eine LASIK-OP ist demnach keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme, die laut ARAG als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Heilung, Besserung oder Linderung einer Krankheit definiert wird.