Bei sicherer Invalidität reicht zeitnahe Unfall-Anzeige

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zufolge reicht es aus, wenn ein bei einem Unfall schwer Verletzter, der in der Folge invalide sein wird, dieser den Unfall der Unfallversicherung zeitnah anzeigt (Az.: 7 U 174/08).

Im konkreten Fall, von dem die “Ad-Hoc-News” berichten, hatte ein Mann im August 2005 einen Arbeitsunfall erlitten, bei dem er sich an Armen, Beinen, dem Hals und im Gesicht Verbrennungen dritten Grades zuzog. Im Oktober des gleichen Jahres schickte seine Lebensgefährtin der privaten Unfallversicherung des Mannes eine Unfallanzeige. In dieser waren sowohl die Schwere der Verletzungen als auch ein Zeitungsausschnitt enthalten, der über das künstliche Koma berichtete, in das der Mann nach dem Unfall versetzt werden musste.

Den Eingang dieses Schreibens bestätigte die Versicherung auch und teilte dem Versicherten nach eigenen Angaben mit, dass es für die Zahlung der Versicherungssumme in Höhe von rund 56.000 Euro erforderlich sei, dass die Invalidität des Mannes fristgerecht von einem Arzt festgestellt und geltend gemacht werden muss. Der Mann hat diese Mitteilung nach eigener Aussage nie erhalten und gab somit auch kein ärztliches Gutachten ab. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme und der Mann klagte. Seiner Argumentation, dass bei einem derart schweren Unfall eine Unfallanzeige ausreiche, folgten die Stuttgarter Richter. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass eine Unfallanzeige, in der wie im konkreten Fall die Verletzungsfolgen genau genannt wurden, so dass jeder eine folgende Invalidität nachvollziehen kann, ausreicht, um die Meldefristen einzuhalten.