Unfallversicherung für Minijobber

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen darauf hin, dass Minijobber auch zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden müssen. Der Beitrag zur Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See enthält nämlich nicht die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Ausnahme: Beim so genannten Haushaltsscheckverfahren werden die Beiträge mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen für Haushaltshilfen in Privathaushalten mit einem Verdienst von maximal 400 Euro überwiesen, asl der klassische 400 Euro Job. Alle geringfügig Beschäftigten, die nicht zu dieser Gruppe gehören, müssen von ihrem Arbeitgeber angemeldet werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen ein und trägt die Kosten, die für eine Heilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen entstehen. Führt der Unfall zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsunfähigkeit, zahlt sie eine Rente.