Krankenversicherung für Studenten

Studenten sind für viele Unternehmen aus versicherungstechnischer Sicht beliebte Arbeitskräfte, denn als Werkstudenten sind sie mit Ausnahme der Beitragspflicht zur Rentenversicherung beitragsfrei. Der Arbeitgeber muss sich also nicht anteilig an den Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen. Grund: Studenten, deren Eltern gesetzlich krankenversichert sind, sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres bei ihren Eltern in der Familienversicherung mitversichert, vorausgesetzt sie überschreiten nicht die Höchstverdienstgrenzen. Darauf weist die Haufe Online-Redaktion hin.

Die Höchstverdienstgrenzen für ein regelmäßiges Einkommen betragen 360 Euro pro Monat, bei der Ausübung eines Minijobs 400 Euro pro Monat. Um kostenlos bei den Eltern familienversichert zu bleiben, dürfen Studierende außerdem pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Nur während der Semesterferien und im Einzelfall auch bei Beschäftigungen am Wochenende oder in den Abend-/Nachtstunden gibt es Ausnahmen.

Wenn die Höchstverdienstgrenzen überschritten werden oder die Studenten älter als 25 Jahre sind, werden sie versicherungspflichtig zur Krankenversicherung der Studenten (KVdS), so Haufe. Der Beitrag zur KVdS unterscheidet sich bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen nicht. Im kommenden Wintersemester 2009/2010 beträgt er 53,40 Euro monatlich plus 9,98 Euro Pflegeversicherung.

Die Möglichkeit in der Familienversicherung mitversichert zu sein, verlängert sich, wenn Studenten den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, um den Zeitraum dieses Dienstes.