Versicherungen widerrufen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Versicherungen zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden können, bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Bei einem Widerruf sind grundsätzlich mehrere Dinge zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte ein Widerruf einer Versicherung immer per Einschreiben oder Fax erfolgen, nur so kann der Absender sicher sein, dass das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich erreicht hat.

Die oben genannte Widerrufsfrist beginnt mit dem vollständigen Erhalt aller Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, Produktinformationsblatt, Widerrufsbelehrung). Der Tag des Erhalts wird nicht mitgezählt, sondern die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Folgetag und läuft dann 14 bzw. 30 Tage. Wenn der 14. bzw. 30. Tag der Widerrufsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag verlängert. Bei Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit (weniger als einem Monat) besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn die Unterlagen unvollstänsig sind, weil z.B. die Widerrufsbelehrung fehlt oder unvollständig ist, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht und der Vertrag kann jederzeit widerrufen werden.

Um einen Versicherungsvertrag zu widerrufen, ist keine Angabe von Gründen notwendig, einzige Voraussetzung ist, den Widerruf innerhalb der genannten Frist abzuschicken. Wann der Empfänger den Widerruf erhält, ist unerheblich. Wurden bereits Beiträge gezahlt, muss der Versicherer diese innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Er ist jedoch berechtigt, einen Anteil für die Zeit bis zum Widerruf zu behalten.