Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet

Am heutigen Freitag verabschiedete der Bundestag das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, nach dem Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung am dem nächsten Jahr in größerem Umfang steuerlich absetzen können als bislang. Dadurch sollen die Arbeitnehmer järhlich um fast 10 Milliarden Euro entlastet werden.

Auch befristete Steuererleichterungen für Unternehmen (Umfang: 3 Milliarden Euro) sind Teil des Gesetzes. Mit dieser Änderung will die Bundesregierung auf die Wirtschafts- und Finanzkrise reagieren. Insgesamt gilt das Gesetz als größte Steuersenkung seit dem Start der großen Koalition im Jahre 2005. Finanzminister Peer Steinbrück bezeichnete es als eine der größten Steuerentlastungen der bundesdeutschen Geschichte. Gleichzeitig wies jedoch die Forderungen der FDP zurück, die dauerhafte Entlastungen der Unternehmen und weitergehende Korrekturen der Reform beinhalten. Steinbrück argumentierte, dass dies sachlich nicht notwendig sei und zudem auch von den Haushalten des Bundes und der Länder nicht mehr getragen werden könne.

Geringverdiener profitieren von der Steuersenkung stärker als ursprünglich geplant. Weiterhin sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absetzbar – vorausgesetzt, die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge sind noch nicht ausgeschöpft. Nicht berücksichtigt werden Beiträge an die privaten Krankenversicherungen für Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer. Mindestens können die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, maximal 1900 Euro bzw. 2500 Euro abgesetzt werden. Auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner werden bei der Steuerbefreiung berücksichtigt.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat den Gesetzesplänen ebenfalls zustimmen wird.