Deutsche Rentenversicherung fragt nach steuerlicher Identifikationsnummer

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit der Mitteilung über Rentenzahlungen den zuständigen Stellen in der Finanzverwaltung auch die so genannte steuerliche Identifikationsnummer der Bürger anzugeben. Diese Identifikationsnummer gibt es seit dem letzten Jahr und wurde vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben.

Medienberichten zufolge konnte diese Identifikationsnummer zwar für den Großteil der Rentner in Deutschland jedoch bei rund 430.000 Rentnern nicht ermittelt werden. Die Betroffenen werden deshalb nun von der Deutschen Rentenversicherung direkt angeschrieben und nach der Nummer befragt.

In dem beigefügten Anschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Identifikationsnummer nur der Übermittlungspflicht der Rentenversicherung an die Finanzverwaltung dient und unabhängig davon ist, ob für den einzelnen Rentner eine Steuerpflicht besteht oder nicht. Die schriftlichen Anfragen der Rentenversicherung wurden ab Mitte Juni verschickt und sollten die betroffenen Rentner in diesen Tagen erreichen.