Schweiz: Versicherungen dürfen Simulanten überwachen

Dem Schweizer Bundesgericht zufolge ist es zulässig, dass mögliche Simulanten von Privatdetektiven im Auftrag von Versicherungen überwacht werden. Das berichten mehrere Schweizer Medien.

Im konkreten Fall ging es um einen Ladeninhaber, der 2003 fast sechs Meter von einer Hebebühne in die Tiefe stürzte. Der Mann gab nach einem Krankenhausaufenthalt an, dass seine Erwerbstätigkeit aufgrund des Unfalls eingeschränkt sei, woraufhin seine Unfallversicherung die Behandlungskosten und Krankengeld zahlte. Ein im Auftrag der Unfallversicherung engagierter Privatdetektiv beobachtete jedoch, dass der Mann täglich bis zu 12 Stunden in seinem Geschäft tätig war. Daraus schloss die Versicherung, dass die angeblichen Beschwerden nur simuliert waren und stellte die Zahlungen im September 2004 ein.

Bereits im August letzten Jahres beurteilte das Berner Verwaltungsgericht die Vorgehensweise der Versicherung als zulässig, dies bestätigte nun auch das Bundesgericht in Luzern. Die Mehrheit der Richter war der Ansicht, dass die Berichte des Privatermittlers als Beweismittel zugelassen werden dürfen und dass Versicherungen mögliche Simulanten durch Privatdetektive observieren lassen dürfen. Wie die “Basler Zeitung” berichtet, handelt es sich bei einer im öffentlichen Raum durchgeführten Observation nach Einschätzung der Richter um einen leichten Eingriff in die Privatsphäre. Dieser sei jedoch angesichts des öffentliches Interesses an dem missbräuchlichen Umgang mit Versicherungsleistungen zu rechtfertigen.