Boote in der Hausratversicherung

Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass Wasserfahrzeuge wie Boote oder Surfbretter grundätzlich nicht in der Hausratversicherung mitversichert sind. Je nach Versicherer und Tarif besteht jedoch die Möglichkeit, dass Wasserfahrzeuge unterschiedlichster Art wie z.B. Schlauboote, Surfgeräte, Kanus, Ruder- und Faltboote oder auch Flugdrachen in die Versicherung aufgenommen werden. Dazu muss jedoch gewährleistet sein, dass diese von dem Versicherungsnehmer oder einer weiteren Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, ausschließlich und immer nur privat genutzt werden. Segel- und Motorboote sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Die Versicherung von gewerblich oder beruflich genutzten Wasserfahrzeugen einschließlich ihrer Antriebe im Sinne von Arbeitsgeräten ist ebenfalls möglich. Das wäre z.B. der Fall wenn ein Surflehrer sein für die Arbeit zwangsläufig benötigte Surfbrett in die Hausratversicherung einbinden möchte. Nicht über die Hausratversicherung versichert werden können dagegen Wasserfahrzeuge, die gewerbsmäßig vermietet werden, wie z.B. Tretboote an Ausflugszielen oder Boote bei einer anderen Bootsvermietung. Auch Handelsware oder Musterkollektionen sind nicht von der Hausratversicherung abgedeckt.

Wie bei allen über die Hausratversicherung versicherten Gegenstände gilt auch für Boote und andere Wasserfahrzeuge, dass der Versicherungsschutz nur am Versicherungsort oder im Rahmen der Außenversicherung besteht.