PKV scheitern mit Klage gegen Basistarif

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Gesundheitsreform von 2007 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter lehnten die Klage der Privaten Krankenversicherungen, die sich vor allem auf den seit Januar gültigen Basistarif bezogen hatten, ab. Konkret müssen die Versicherer einen Basistarif anbieten und zwar ohne vorherige Gesundheitsprüfung und zu einem bestimmen Beitragshöchstsatz. Diese Vorgaben, die sich aus der Gesundheitreform ergaben, würden laut PKV existenzgefährdende Folgen für die Versicherer haben, so ihre Argumentation in den Klagen.

Gesunheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil, mit dem nun bestätigt worden sei, dass auch die privaten Krankenversicherungen für Gesundheitsschutz für behinderte, kranke und ältere Menschen anbieten müssen. Für sie ist es ein wichtiger Schritt zu einer gerechteren Verteilung der Lasten, an der nun auch die PKV einen Anteil habe.