Versicherungsleistungen auch bei Mitschuld des Kunden

Laut dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungen nun auch einen Teil der Kosten übernehmen, wenn der Versicherte eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Wie hoch dieser Teil ist bestimmt der Grad der Fahrlässigkeit.

In der Vergangenheit funktionierte die Kostenübernahme bei Versicherungen nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, d.h. sobald dem Versicherten nachgewiesen wurde, dass der Schaden durch eine schwere Verletzung seiner Sorgfaltspflicht entstanden war, musste die Versicherung nicht zahlen. Zahlreiche Streitfälle landeten vor Gericht. Um dies zu verhindern und um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, sieht das VVG eine Quotenregelung für die Kostenübernahme im Schadensfall vor. Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Regelung für eine für den Versicherungsnehmer “bessere, da flexiblere Lösung”, heißt es in der “Welt”.

Allerdings gibt es keine verbindlichen Vorschriften für die Quotenregelung, das Versicherungsunternehmen kann nahezu frei entscheiden, ob es die Kosten zu 20%, 30% oder 70% übernimmt. Experten befürchten wieder zahlreiche Rechtsfälle, in denen sich Gerichte mit den Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem auseinandersetzen müssen, in diesem Fall über die Auslegung der Quotenhöhe. Bianca Boss vom BDV rechnet damit, dass viele Versicherungen die neue Regelung nutzen um pauschal 50% Schadenregulierung anzubieten, doch dies müssen Versicherte nicht ungeprüft akzeptieren, betont sie in der “Welt”. Anstatt sofort das erste Angebot der Versicherung anzunehmen, empfiehlt es sich, den Sachverhalt zunächst von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.