Auskunftspflicht bei der Hausratversicherung

Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass bei der Hausratversicherung eine Auskunftspflicht besteht. Der Versicherungsnehmer ist also gesetzlich verpflichtet, alles, was für einen Schadensfall relevant ist, der Versicherung zu melden.

Die Hausratversicherung kann Leistungen verweigern, wenn sich heraustellt, dass der Versicherungsnehmer wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder absichtlich relevante Informationen verschwiegen hat, mit dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen.

Allerdings muss der Versicherte bei der Auskunftspflicht die nötigen Informationen nur auf Verlangen herausgeben, nicht wie bei der Anzeigepflicht diese selbstständig melden. Die Versicherungsunternehmen halten hierzu entsprechende Formulare bereit, in denen sämtliche relevanten Informationen zum Schadensfall eingetragen werden müssen. Zur Auskunftspflicht gehören laut “Bild”-Zeitung auch Angaben zu möglichen bestehenden anderen Versicherungen, die ebenfalls den Schaden decken könnten und auch die Einschätzung des Versicherungsnehmers darüber, wer für den Schaden verantwortlich ist.