Urteil zu Sozialabgaben auf Minijobs
Für viele Menschen ist ein Minijob die einzige Einnahmequelle. Andere hingegen bessern sich mit diesem Modell nur ein wenig ihr Gehalt aus einer hauptberuflichen Tätigkeit auf. Das Bundessozialgericht hatte sich nun mit einem Fall zu befassen, in dem ein Mini-Jobber im Hauptberuf ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bezog und zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachging.
Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, den pauschalen Sozialversicherungsbeitrag von 100 Euro im Monat für den Mitarbeiter zu zahlen und zur Begründung auf dessen hohes Gesamteinkommen verwiesen. Die Sozialrichter verwarfen die Klage des Unternehmens jedoch und stellten fest, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht zu beanstanden seien.
Einen Ausnahmefall ließen die Richter aber zu: Wäre der Mitarbeiter nicht gesetzlich, sondern privat versichert, müsste der Arbeitgeber für seinen Mini-Jobber keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Schließlich würde der Betroffene in diesem Fall ja auch keine Leistungen aus der gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen.
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